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Nein Danke... |
Auf die angedachte NEGATIV-DANKE-LISTE müssen wir leider auf Anraten des Anwalts verzichten, da gerade die Menschen mit dem "meisten Dreck am Stecken" sehr schnell mit einer Klage bei der Hand sind. Selbst wenn längst der Offenbarungseid abgegeben und weiter BETROGEN wurde, bekommen diese Menschen dafür auch noch die Rechtskosten von "unseren" Steuergeldern bezahlt!
Jedoch lassen wir uns nicht nehmen, allen die uns beklaut, geprellt, betrogen oder hintergangen haben, unsere tiefste Missachtung zukommen zu lassen. Besonders übel nehmen wir das denen Menschen, die unsere Gutmütigkeit ausgenutzt haben - mit dem Ziel sich persönlich zu bereichern.
"Danken" wollen wir aber auch ganz besonders allen Richtern und Richterinnen, die solchen Menschen noch den Rücken gestärkt haben, sei es aus FAULHEIT oder mangelnder Sachkompetenz - das Ergebnis war immer das Gleiche ! Wir sind immer noch am Arbeiten - die "BETRÜGER" beim Amtsgericht oder Sozialamt. Aber dank unserer Rechtsprechung sind diese Menschen ja nach 6 Jahren wieder schuldenfrei und machen dann alles besser (oder geschickter ?)! Eine Frechheit, dass selbst mehrfacher Betrug vor Gericht nicht dazu führt, dass die entsprechenden Personen vorbestraft werden.
Auch strafrechtlich werden die meisten Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, wenn die "Betrugsumme" unter 5000 Euro beträgt. Soll sich der Geschädigte doch auf eigene Kosten zivilrechtlich das Geld vom dem in der Regel zahlungsunfähigen Betrüger holen.
Aber was sind schon 5000 Euro - für einen das Verfahren ablehnenden Richter anscheinend nicht viel.
Ein herber Schlag in das Gesicht eines JEDEN, der dafür (Brutto) mehrere Monate ARBEITEN gehen muss. Auf das Nettoeinkommen, oder noch schlimmer, das echt zur freien Verfügung übrig bleibende Geld umgerechnet, wird einem ganz schlecht.
Mit einem zugekniffenen (wegen des bitteren Nachgeschmacks) Auge ....
Ihr Computer Service Bockenheim Team